Allgemeine GEschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der beach me GmbH
– im folgenden Beach me genannt.


1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Beach me den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der im Anmeldeformular genannten Veranstaltung verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchung der Veranstaltung schriftlich bestätigen. Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung/Listen
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht
1.3 Die Teilnahme an Beachvolleyballcamps von Beach me ist für alle Erwachsenen ab 18 Jahren möglich. Jüngere Teilnehmer können nur bei als Jugendcamp ausgeschriebenen Beachvolleyballcamps von Beach me teilnehmen.


2. Bezahlung
2.1 Mit der Anmeldung wird die Teilnehmergebühr entsprechend der gebuchten Leistung pro Person fällig. Nach Erhalt der Rechnung durch Beach me ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 Prozent der Teilnehmergebühr innerhalb von 2 Wochen zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu leisten. Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung sowie ggf. Stornierung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Zahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird sofort der gesamte Teilnehmerpreis fällig.
2.3 Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann Beach me nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung Rücktrittgebühren nach Ziffer 3.2 verlangen. Die Aushändigung der letzten Informationen erfolgt erst nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.


3. Rücktritt durch den/die Teilnehmer, Stornogebühren
3.1 Es ist möglich, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Beach me. Die Veranstaltungsrücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt ein Teilnehmer/Mitreisender zurück oder wird die Reise zur Veranstaltung aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 8 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht angetreten, die von Beach me nicht zu vertreten sind, kann Beach me angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe 3.2) ausgewiesenen Kosten.
3.2 Folgende Kosten sind beim Rücktritt (auch einzelner Personen) von der Veranstaltung in der Regel zu zahlen: – bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn: 40% der Teilnehmergebühr – vom 29. bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn: 60% der Teilnehmergebühr – vom 14. bis zum 6. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn: 80% der Teilnehmergebühr – ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% der Teilnehmergebühr – bei Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnehmergebühr
3.3 Beach me empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.


4. Rücktritt und Kündigung durch Beach me
Beach me kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch Beach me nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Beach me den Vertrag auf, so behält Beach me den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.


5. Reisedauer
Die Dauer der Reise ist in ganzen Tagen angegeben. Der Anreisetag sowie der Rückreisetag werden als ganze Tage betrachtet.


6. Hausregeln
In Unterbringungen, in denen es Hausregeln gibt, wie Schulen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser aber auch Hotels, müssen diese eingehalten werden.


7. Sportprogramm
Der Ausrichter und Beach me behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern, falls dazu berechtigte Gründe bestehen. Beach me übernimmt keine Haftung für die Nicht- oder nicht vollständige Ausführung des Programms infolge von Umständen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von Beach me befinden.


8. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Teilnehmergebühr (pro Person) beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns ein- gesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für alle gegen Beach me gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe der dreifachen Teilnehmergebühr (pro Person und Veranstaltung) beschränkt.
8.2 Bei Selbstanreise und von Beach me organisierten Mitreisegelegenheiten haftet Beach me nicht für eventuelle Schäden, Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Hin- und Rückfahrt zum Urlaubsort, da Beach me hier nur als Vermittler auftritt, d.h. das Beförderungsrisiko hier von jedem Teilnehmer selbst getragen wird.
8.3 Beach me haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder von den Teilnehmern selbst organisiert werden. Beach me haftet generell nicht bei höherer Gewalt.
8.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer und Mitreisenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet Beach me nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. Beach me empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
8.5 Jeder Teilnehmer/ Mitreisende ist verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel oder Störungen sind den Beach me-Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen, Beach me empfiehlt die Schriftform. Kommt ein Teilnehmer/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8.6 Beach me-Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
8.7 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei Beach me geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.


9. Teilnahmeausschluss
Wenn es sich herausstellt, dass ein Teilnehmer sich auf eine derartige Weise belästigend verhält, dass dadurch das Verhältnis zwischen Beach me und dem Leistungsträger (z.B. Beförderung, Unterbringung, Ausrichter) ernsthaft gefährdet wird, kann der diesbezügliche Teilnehmer von der Reise ausgeschlossen werden und muss umgehend auf seine Kosten die Unterkunft beziehungsweise den Veranstaltungsort verlassen.


10. Covid 19 | Optionen & Richtlinien
Teilnehmer/Mitreisende verpflichten sich über die geltenden Covid 19 | Optionen & Richtlinien “2G plus” bzw. “2G” von Beach me zu informieren. Ein Nichteinhaltung der geltenden Richtlinien rechtfertigt die sofortige Aufhebung des Vertrags. Kündigt Beach me den Vertrag auf, so behält Beach me den Anspruch auf Teilnehmergebühr abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung ergeben.


Covid 19 | Optionen & Richtlinien 2G plus

Covid 19 | Optionen & Richtlinien 2G


11. Schlussbestimmung
Die Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen Beach me und dem Vertragspartner, ungeachtet der Domizile aller Beteiligten Parteien und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll.


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